Peter Schindelmann hat sein Universitätsstudium als Dipl.-Phys. an der Technischen Universität München 1994 abgeschlossen. Von 1995 bis 1999 war er am Lehrstuhl für Astroteilchenphysik und Nukleare Festkörperphysik des Physik-Departments der Technischen Universität München unter der Leitung von Prof. Dr. Mößbauer als Assistent tätig. Seine Dissertation zum Dr. rer. nat. befasste sich mit der kernresonanten Streuung von Mößbauer- und Synchrotronstrahlung.
Von 2000 bis 2001 wurde Peter Schindelmann bei der Patentanwaltskanzlei Viering, Jentschura & Partner zum Patentanwalt ausgebildet. Von 2001 bis 2005 war er in der Patentabteilung bei Siemens beschäftigt. 2003 bestand er die deutsche Patentanwaltsprüfung und wurde European Trademark and Design Attorney. 2004 qualifizierte sich Peter Schindelmann als European Patent Attorney. Von 2006 bis 2007 arbeitete er für die Maiwald Patentanwalts GmbH. 2023 wurde er als Vertreter vor dem einheitlichen Patentgericht zugelassen.
Peter Schindelmann ist Mitgründer der DHS Patentanwalts GmbH.
Er arbeitete als Patentanwalt bisher vorwiegend auf den technischen Gebieten der Software, der Netzwerktechnik, der Automatisierungstechnik, der optischen Sensorik, der Medizintechnik, der Elektronik und der Halbleitertechnik.
Peter Schindelmann spricht Deutsch und Englisch.
Dilg, Haeusler, Schindelmann
Patentanwaltsgesellschaft mbH
Kompetenz in Patent-, Design- und Markenrecht
Leonrodstraße 56-58 · D-80636 München
Tel.: +49 89 3090756-0 · Fax: +49 89 3090756-29
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Geschäftsführer:
Dr. Andreas Dilg
Ignaz Gall
Dr. Peter Schindelmann
Dr. Jens Pilger
Sitz der Gesellschaft: München
VAT: DE254495972
Steuernummer: 143/129/70636
Amtsgericht München
Fachgebiete:
Technische Physik
Kommunikationstechnologie
Elektrotechnik
Maschinenbau
Medizintechnik
Chemie
Molekularbiologie/Biochemie
Biomedizin/Pharmazie
Künstliche Intelligenz & Digitalisierung
Software und Simulation
Dienstleistungen:
Schutzfähigkeitsanalyse und Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen
Recherchen und Rechtsstandsauskünfte
Führung und Koordinierung von Erteilungs- und Verletzungsverfahren
Verteidigung eigener Schutzrechte sowie Vorgehen gegen Schutzrechte Dritter
Erstellung von „Freedom-to-Operate“-Gutachten
Betreuung von „Due-Diligence“-Verfahren und Bewertung von Schutzrechten
Ausarbeitung von Lizenz- und F&E-Verträgen